Wohlfahrtsfonds der Firma Fracht AG

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Wohlfahrtsfonds der Firma Fracht AG

Die Stiftung bezweckt zum einen die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie an die Angehörigen und Hinterbliebenen dieser Arbeitnehmer in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention oder sonstiger Bedürftigkeit; dies nicht im Sinne von reglementarisch geschuldeten Vorsorgeleistungen, sondern von Ermessensleistungen der Stiftung.

Um den Zweck der Unterstützung der Arbeitnehmer sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen zu erfüllen, kann der Stiftungsrat verschiedene Leistungen beschliessen, z.

B.

folgende: - Finanzierung von vorzeitigen Pensionierungen, - Aufstockung der Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigung, - Übernahme von Umschulungs- oder Weiterbildungskosten, - Übernahme der Kosten von (präventiven) medizinischen Behandlungen.

Die Stiftung bezweckt zum anderen die Finanzierung und Leistung von Beiträgen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) angeschlossen sind; sei es, dass mit diesen Beiträgen die Stifterfirma (beziehungsweise die verbundenen Unternehmungen) und/oder die betreffenden Arbeitnehmer entlastet werden, sei es dass diese Beiträge zu den regulären Beiträgen hinzutreten.

Soweit mit diesen Leistungen Arbeitgeberbeiträge finanziert werden, ist dies nur möglich, soweit entsprechende Reserven ausdrücklich geäufnet worden sind oder wenn gleichzeitig mindestens gleich hohe Beiträge der Arbeitnehmer finanziert werden.

Um den Zweck der Finanzierung von steuerbefreiten Personalvorsorgeeinrichtungen, denen die Stifterfirma (sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) angeschlossen sind, zu erfüllen, kann der Stiftungsrat verschiedene Leistungen beschliessen, z.

B.

folgende: - Finanzierung eines höheren Zinssatzes für die Verzinsung der Altersguthaben, - Finanzierung von Teuerungszulagen auf den Renten, - Finanzierung von Einkaufsbeiträgen (unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung), - Finanzierung von Kompensationsmassnahmen bei Umwandlungssatzsenkungen, - Finanzierung einer Einlage zur Abfederung Kosten, die resultieren aus der Senkung des technischen Zinssatzes, - Finanzierung einer Einlage in die Rückstellung für Versicherungsrisiken, um die Höhe des Sollwerts zu decken, - Finanzierung einer Einlage zur Ausfinanzierung einer Unterdeckung.

Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist (ausgenommen sind Leistungen i.

S.

von Ziff.

2.3 dieser Stiftungsurkunde) oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet (wie z.

B.

Teuerungszulagen, Familienzulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.).

Basel

Adresse

Birsigstr. 79
4054 Basel
Schweiz

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